Verhaltensregeln

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Verhaltensregeln für Boulderer im Chemnitztal

Wir sind im laufenden Dialog mit Grundeigentümern und der Naturschutzbehörde, um langfristig Sport und Naturschutz in Einklang zu bringen:

In Sachsen gelten Felsformationen generell als schützenswert und im Falle des Chemnitztals konnten wir unter Auflagen eine Befreiung nach §67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erreichen.

Wichtigste Vorüberlegung dazu ist: Die Natur ist kein Sportgerät und die sächsischen Naturschutzgesetze sind aus gutem Grund streng formuliert.


Wir bitten alle aktiven Boulderer&Kletterer, den inneren Naturfreund stets mit an den Fels zu nehmen.

Folgender Appell gilt:




Die Sportfreunde, Naturfreunde und zukünftigen Generationen bitten folgende Regeln zu beachten, um auch in vielen Jahren noch dieses schöne Boulderidyll besuchen zu können:


- Es besteht bis auf weiteres ein kompletter Erstbegehungsstopp im gesamten Chemnitztal! Neuerschließungen können beantragt werden.

- Chalk soll und muss sparsam eingesetzt werden, nach dem Bouldern behutsam wieder entfernen. (Die Felsen sind keine Sportgeräte!)

- Es darf keinerlei Vegetation entfernt oder unnötig zertreten werden, das „frei-putzen“ von Flächen ist verboten.

- Blocksperrungen werden aktuell auf erzbloc.de veröffentlicht und sollten berücksichtigt werden

- Vorhandene Trampelpfade sind zu nutzen


Es gelten weiterhin die bereits veröffentlichten Regeln (Kurzform):


- Kein Bouldern bei Nacht zum Schutz der Wildtiere

- Nur markierte bzw. geduldete Parkflächen benutzen

- Keinerlei Feuer und verantwortungsvoller Umgang mit Müll

- Neue Bouldergebiete nur nach Absprache erschließen





Anbei - teilweise identisch im Inhalt - der offizielle Appell zum naturverträglichem Bouldern der Bergsport- und Kletterverbände in Deutschland :

  1. Lokale Regelungen und gesetzliche Vorgaben beachten.
  2. Magnesia sparsam einsetzen, Tick-Marks und Chalkspuren wieder entfernen. Magnesia –Verbote in Bouldergebieten einhalten.
  3. Zum Schutz der Wildtiere die Bouldergebiete vor Einbruch der Dunkelheit verlassen. Kein „Nachtbouldern“ mit Lampen oder Scheinwerfern.
  4. Keine gesperrten Wege mit PKW befahren, rücksichtsvoll parken. Wenn möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen oder Fahrgemeinschaften bilden.
  5. Rücksichtsvoll mit der Natur und der Umgebung umgehen, Lebensräume von Pflanzen und Tieren bewahren. Kein Feuer schüren, keinen Müll zurücklassen und Lärm vermeiden. Ausrüstung nicht vor Ort lagern.
  6. Neue Bouldergebiete mit den Naturschutzbehörden, den Eigentümern und ggf. sonstigen Interessengruppen (z.B. Forst, Jagd) abklären.
  7. Stark bewachsene Felsen nicht erschließen, geschützte Felsvegetation erhalten. Kein flächiges Entfernen von Bewuchs. Gehölz nicht ohne Einwilligung des Eigentümers entfernen.
  8. Boulder nicht mit Namen beschriften. Einzelne Markierungen müssen dezent angebracht werden und mit den regionalen Absprachen übereinstimmen.
  9. Keine Griffe oder Tritte manipulieren oder hinzufügen.
  10. Regionale Absprachen zu Veröffentlichungen beachten.

Erarbeitet von der Kommission Klettern und Naturschutz des DAV und verabschiedet durch das DAV-Präsidium im Mai 2011

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